Umschuldung
Umschuldung: Kredite ablösen und zu einer Rate bündeln
Bei einer Umschuldung lösen Sie laufende Kredite und einen teuren Dispo mit einem neuen Ratenkredit ab. Statt mehrerer Raten zahlen Sie danach nur noch eine, zu einem festen Zins und mit klarem Enddatum. Bei uns gilt für jede Anfrage derselbe Zins (gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %), und Ihre Schufa wird nicht abgefragt.
Redaktion KRED.IQs · Stand:
20.000 € zum festen Sollzins von 3,80 %
eff. Jahreszins 3,87 % · für jede Bonität gleich
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €.
Kurz gesagt
- Mehrere Kredite und den Dispo zu einer Rate zusammenfassen
- Fester Zins und klares Enddatum statt wechselnder Dispozinsen
- Laufende Ratenkredite dürfen Sie jederzeit vorzeitig zurückzahlen
- Ohne Schufa-Abfrage und ohne Bürgen
Wann lohnt sich eine Umschuldung?
Vor allem dann, wenn Sie für einen Teil Ihrer Schulden deutlich mehr Zinsen zahlen als für einen neuen Ratenkredit – typischerweise beim Dispo oder bei einem Rahmenkredit. Auch wer bei mehreren Raten mit verschiedenen Fälligkeiten den Überblick verloren hat, gewinnt mit einer einzigen Rate Planbarkeit.
Vergleichen Sie dabei immer den effektiven Jahreszins der alten Kredite mit dem des neuen. Bei uns beträgt er 3,87 %, bei einem gebundenen Sollzins von 3,80 % p. a..
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €.
Wie läuft eine Umschuldung ab?
Die Ablösesumme erfragen Sie bei Ihren bisherigen Kreditgebern. Sie enthält die Restschuld und gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung, die das Gesetz begrenzt: höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit ein halbes Prozent (§ 502 BGB).
- Kassensturz: alle laufenden Kredite mit Restschuld, Zins und Rate aufschreiben
- eine Kreditanfrage über die Summe der Restschulden stellen
- nach der Auszahlung die alten Kredite und den Dispo ablösen
- den Dispo-Rahmen bei Ihrer Bank senken lassen, damit kein neues Minus entsteht
Was kostet eine Umschuldung?
Ein Beispiel zeigt die Größenordnung: Wer 10.000 € Restschuld über 36 Monate umschuldet, zahlt bei uns eine Rate von 294,35 € und insgesamt 10.596,60 €. Ob sich das für Sie rechnet, sehen Sie im Vergleich mit dem, was Sie für die alten Kredite bis zu deren Ende noch zahlen würden.
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €.
Was gilt beim Dispo?
Der Dispo ist für kurze Engpässe gedacht, nicht als Dauerkredit. Wer ihn über Monate nutzt, zahlt dafür meist deutlich mehr als für einen Ratenkredit. Wie Sie dauerhaft aus dem Minus kommen, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Dispo.
Beispielrechnung
- Nettodarlehensbetrag
- 10.000,00 €
- Laufzeit
- 36 Monate
- Gebundener Sollzins
- 3,80 % p. a.
- Effektiver Jahreszins
- 3,87 %
- Monatliche Rate
- 294,35 €
- Gesamtbetrag
- 10.596,60 €
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €. Der Zins ist für jede Anfrage derselbe; Laufzeit und Rate stimmen wir im persönlichen Angebot mit Ihnen ab.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Thema Umschuldung
Kann ich auch umschulden, wenn ich negative Schufa-Einträge habe?
Ihre Schufa spielt bei uns keine Rolle: Wir stellen keine Anfrage bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei und übermitteln auch keine Daten dorthin.
Darf ich meinen alten Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja. Nach § 500 Abs. 2 BGB dürfen Sie einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Der bisherige Kreditgeber kann dafür eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 502 BGB).
Kann ich nur einen Teil meiner Kredite umschulden?
Ja. Sinnvoll ist es, zuerst die teuersten Schulden abzulösen, meist den Dispo und Rahmenkredite. Günstige Kredite mit kurzer Restlaufzeit können Sie auch regulär auslaufen lassen.
Wie hoch kann die Umschuldung sein?
Sie können 1.000 € bis 56.000 € anfragen, mit einer Laufzeit von 12 bis 84 Monaten.
Repräsentatives Beispiel gem. § 17 PAngV: 10.000,00 € Nettodarlehensbetrag, 36 Monate, gebundener Sollzins 3,80 % p. a., effektiver Jahreszins 3,87 %, monatliche Rate 294,35 €, Gesamtbetrag 10.596,60 €.
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